Wasserentnahmeverbot im Thurgau

Seit den ersten Julitagen herrscht eine der extremsten Hitzeperioden seit Messbeginn vor über 150 Jahren. Die durchschnittlichen Temperaturen stiegen im Mittelland auf über 36 Grad. Die Wassertemperaturen bei den beiden Messstellen an der Thur erreichten maximal Werte von 27.6 Grad Celsius (Halden) und 26.9 Grad Celsius (Andelfingen).

Zur Erinnerung: Im Hitzesommer 2003 verendeten zehntausende Äschen im Rhein, weil dieser eine Temperatur von über 26 Grad Celsius erreicht hatte.

Dieses Verbot gilt für alle Oberflächengewässer im Kanton mit Ausnahme von Rhein, Unter- und Obersee.

Das Verbot gilt nicht nur für Bäche, Flüsse und natürliche Weiher, sondern auch für künstliche und bewirtschaftete Weiher wie Mühleweiher, Fischaufzuchtsteiche und Kanäle, die der Wasserkraftnutzung dienen. Das Verbot gilt ab der Publikation im Amtsblatt des Kantons Thurgau (Freitag, 14. August 2015). Es werden keine Einzelverfügungen an die Konzessionsnehmerinnen und Konzessionsnehmer versandt. Lest bitte auch den Artikel in der Thurgauer Zeitung vom 11. August 2015.

Solltet ihr eine Verletzung dieses Verbotes feststellen, dann bitte ich um eine sofortige Mitteilung. Der Verband wird eine Liste führen und die möglichen Verstössse gegen das Wasserentnahmeverbot dem Amt für Umwelt, Abteilung Wasserbau melden.

Diese Liste wird auch auf unserer Seite veröffentlicht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.