Breites Bündnis für eine starke Reduktion des hohen Pestizideinsatzes in der Schweiz.
Der Pestizid-Reduktionsplan basiert auf einer systematischen Situationsanalyse in der Schweiz und auf Erfahrungen aus anderen Ländern, die bereits einen Aktionsplan zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln erarbeitet haben. Bei der Analyse zeigte sich, dass die Schweiz zu den Ländern mit einem besonders hohen Pestizideinsatz gehört. Überschreitungen gesetzlicher Vorgaben sind alltäglich. Weit über 100 unerwünschte Stoffe werden regelmässig in Gewässern festgestellt. Die Schweiz zählt, was die Transparenz und Datenlage beim Pestizideinsatz anbelangt, zu den europäischen Schlusslichtern. Die Auswirkungen des Pestizideinsatzes auf die Biodiversität, die menschliche Gesundheit und den Boden sind nur sehr bruchstückhaft bekannt; die eingegangenen Risiken dementsprechend hoch. Die Untersuchung ergab auch, dass ein hoher Pestizideinsatz oft nicht wirtschaftlich ist.
Der Pestizideinsatz liesse sich bis 2020 um über 50% reduzieren. Dies geht aus einem heute veröffentlichten Pestizid-Reduktionsplan von Vision Landwirtschaft hervor, dessen Forderungen von einem breiten Bündnis aus Landwirtschafts-, Trinkwasserversorger-, Gewässerschutz-, Umwelt-, Gesundheits- und Konsumentenkreisen mitgetragen werden. Der Pestizid-Reduktionsplan zeigt machbare Alternativen zur heutigen Verwendung von Pestiziden auf und ergänzt damit den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel, den der Bundesrat in den nächsten Wochen in die Vernehmlassung senden wird.
Wie sieht es mit den Thurgauer Gewässern aus? Die Datenlage ist nicht sehr „dicht“, zeigt aber doch gewisse negative Schwerpunkte bei den Fliessgewässern auf. Das Amt für Umwelt kann aus Ressourcengründen nur ein Einzugsgebiet pro Jahr untersuchen. Die sieben gewählten Messgrössen sind in ihrer Detaillierung zum Teil auch noch „etwas unscharf“!
mein Kommentar zu diesem breiten Bündnis:
Leider wird hier der Verursacher nicht mit ins Boot geholt!
Es sind der Produzent dieser Hilfsmittel und die ganze Produkteverarbeitungskette bis zum Konsument!
Beispiel:
– Vom Landwirt wird verlangt, nur einwandfreie Produkte dem Markt zuzuführen! alles andere kann er kompostieren!
– Sowohl in der Auswahl, als auch in der Anwendung der Hilfsmittel ist der Landwirt auf den Berater dieser Hilfsmittel angewiesen!
wenn nun der Landwirt bei der Herstellerfirma einen Berater anfordert, so wird leider ein Verkäufer
den Landwirt beraten! (sein Lohn muss er sich verdienen!)
Folgerung: Nur wenn derartige Beratungen durch eine neutrale Person erfolgt, können die Ziele der obigen Arbeitsgruppe erreicht werden!