Der Vorstand des Thurgauer Fischereiverbandes hat sich entschlossen die diesjähriger Jahresversammlung schriftlich durchzuführen. Die Vorgaben mit Mindestabstand von 1.5 Metern und die Vorlage von Sicherheitskonzepten wären zu aufwendig gewesen. Die Unterlagen werden gegen Ende Juli versandt. Einsendeschluss für das ausgefüllt Abstimmungsformular ist der 28. August 2020.