Eine Hauptaufgabe des Fischereiverbandes des Kantons Thurgau liegt in einer zeitgerechten Aus - und Weiterbildung der Fischer im Kanton. Aktuell sind 17 ausgebildete SaNa - Instruktoren tätig, welche die Ausbildung der Neufischer im Auftrag der kantonalen Jagd - und Fischereiverwaltung durchführen.
Die Ausbildung der Neufischer ist seit Anfang 2009 gesamtschweizerisch geregelt. Als schweizerische Minimalanforderung für den SaNa (Sachkundenachweis Fischerei) gilt der Besuche eines gut 3 sündigen Kurses mit anschliessender Prüfung. Im Kanton Thurgau wird zusätzlich mindestens ein halber Tag Praxisausbildung durch erfahrene Fischer verlangt.
Die Prüfung selber kann nach zwei Modi abgelegt werden : 1. Sachkundenachweis Fischerei oder 2. Schweizer Sportfischer Brevet
Die Instruktoren des Kantons befürworten mehrheitlich die zweite Variante, da sie eine fundiertere Ausbildung der Neufischer ermöglicht.
Wichtige Informationen zum Thema Ausbildung finden sich auf folgenden Internet - Seiten:
Wie erwerbe ich den Sachkundenachweis ? www.anglerausbildung.ch Gesetzliche Vorschriften im Kanton Jagd- und Fischereiverwaltung Merkblatt zur Fischerprüfung im Kanton Thurgau Merkblatt Kurse im Kanton Thurgau Kursdaten
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