Das Entsorgen von Schlachtabfällen direkt in die Gewässer war ab 2011 erlaubt. Der Bundesrat hat die zugrundeliegende Verordnung aber auf Anfang Dezember 15 geändert. Neu ist es verboten Schlachtabfälle den Gewässern „zu übergeben“, da es nicht den vorgegebenen Entsorgungswegen in Art. 24 Abs. 1 der Verordnung entspricht. Die Kantonstierärzte erhalten aber die Kompetenz für Ausnahmeregelungen.
Der Thurgauer Kantonstierarzt P. Witzig wird von diesem Recht gemäss unseren Informationen keinen Gebrauch machen. Somit ist die direkte Entsorgung der Schlachtabfälle im TG wieder verboten.
Artikel zum Thema in der Thurgauer Zeitung vom 28. Oktober 2015