In der Petri-Heil Ausgabe 07-08/2017 wird die mehr als schleppende Umsetzung der Restwassersanierung in den Kantonen thematisiert. Alle Kantone sind gesetzlich verpflichtet ihre Restwasserstrecken bis ins Jahr 2012 gemäss Gewässerschutzgesetz zu sanieren.
Der Thurgau ist in der Umsetzung dieser Vorgaben leider im hinteren Teil des Kantonsranking. Von den 20 identifizierten Sanierungsobjekten sind deren 7 noch nicht umgesetzt. Besonders störend ist, dass der Kanton Thurgau sich bis mindestens 2025 für die Umsetzung zeitlassen will! Wohlverstanden, die gesetzlichen Vorgaben verlangen die Sanierung bis 2012. Wobei dieser Termin bereits zweimal von „Bundesbern“ wohlwollend verlängert wurde.
Warum können es sich die Kantone erlauben, die gesetzlichen Vorgaben zu ignorieren? Wir Angler müssen uns bei der Ausübung der Fischerei auch an die Vorgaben aus dem Jagd- und Fischereigesetz, sowie dem Tierschutzgesetz halten.
Die zuständige Regierungsrätin Carmen Haag braucht vielleicht ein paar aufmunternde Worte per Email!
Der Thurgauer Fischereiverband wird dieses Thema am Tag der Fischerei vom 26. August 2017 erneut thematisieren.