Fischen mit Widerhaken am Untersee neu erlaubt

Anglerinnen und Angler am Untersee, die über einen entsprechenden Sachkundenachweise verfügen, dürfen neu Angelhaken mit Widerhaken verwenden. Diese Neuerung hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau mit einer Anpassung der Unterseefischereiordnung beschlossen. Damit werden Schweizer Ang-lerinnen und Angler ihren deutschen Kolleginnen und Kollegen gleichgestellt.

Im Januar 2014 hat der Bundesrat die Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei angepasst und die Verwendung von Widerhaken neu geregelt. Dies erlaubt den Kantonen neu, für die Fischerei in Seen und Stauhaltungen Widerhaken zu gebrauchen.

Grundsätzlich basieren die fischereirechtlichen Bestimmungen am Untersee auf der Unterseefischereiordnung, einem Vertrag zwischen der Schweiz und dem Land Baden-Württemberg. Diese garantiert einheitliche, gemeinsame Bestimmungen für deutsche und thurgauische Anglerinnen und Angler. Aufgrund der bisherigen schweizerischen Tierschutzverordnung war für Schweizer Anglerinnen und Angler am Untersee die Verwendung von Widerhaken auf die Hegenen- und Schleppangelfischerei beschränkt. Bei weiteren Fangmethoden wie Angeln mit Köder- oder Spinnfischen durften nur deutsche Anglerinnen und Angler Widerhaken verwenden. Dies führte zu einer Ungleichbehandlung.

Nachdem nun die Bundesvorschriften über das Fischen mit Widerhaken sich nicht mehr auf spezifische Fangtechniken beschränken, sondern sich generell am Gewässertyp orientieren, konnte der Regierungsrat mit der Anpassung der Unterseefischereiordnung die schweizerischen Bestimmungen am Untersee den deutschen Regeln anpassen. Damit kann Rechtsgleichheit und mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. Die Verordnung tritt nach der Genehmigung durch den Bund mit der Publikation im Amtsblatt in Kraft. –> Link