Vernehmlassung des neuen Thurgauer Fischereigesetz ist angelaufen

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat das ganzheitlich überarbeitete Gesetz über die Fischerei in eine externe Vernehmlassung geschickt. Es wurden diverse Anliegen aufgenommen, die sich in den vergangenen Jahren in der Praxis ergeben haben. Unter anderem soll das Mindestalter für die Abgabe einer Fischereibewilligung von 14 auf 10 Jahre herabgesetzt werden.

Die Vernehmlassung läuft bis zum 13. November 2020. Die entsprechenden Unterlagen findet ihr hier.

Jeder kann an der Vernehmlassung teilnehmen. Der Verband wird seine Stellungnahme an dieser Stelle veröffentlichen.

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