Gesetz über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren (WBSNG)“

Folgendes Email ging an unsere Volksvertreter

Sehr geehrte Damen
Sehr geehrte Herren
Am 1. März 2017 debattieren Sie über das „Gesetz über den Wasserbau und den Schutz vor
gravitativen Naturgefahren (WBSNG)“. Erlauben Sie mir bitte an dieser Stelle einige kurze Bemerkungen zum Thema.

  • Im Jahr 2006 wurde die Volksinitiative „lebendiges Wasser“ u.a. vom Schweizerischen Fischereiverband zum Schutz unsere Gewässer mit 162‘511 Unterschriften eingereicht.
  • Im Jahre 2009 wurde ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative unter Beteiligung der Initianten und weitere Verbände (u.a. Schweizerischer Bauernverband) erarbeitet. Woraufhin die Initiative zurückgezogen wurde. Ein wichtiger Eckpfeiler des Gegenvorschlags war die Definition und die Ausweisung der Gewässerräume.
  • Seit einiger Zeit sind nun Bestrebungen im Gange, diesen Gegenvorschlag auf kantonaler Ebene zu verwässern und auszuhöhlen.

Ich möchte Sie bitten bei der Eintretensdebatte zu bedenken, dass das bestehende Bundesrecht auf einer zurückgezogenen Volksinitiative beruht. Zum Wohle unserer schon übermässig belasteten Gewässer bitte ich Sie die eidgenössische Gesetzgebung im Sinne der Initianten umzusetzen.

Christoph Maurer
Präsident Fischereiverband Thurgau
www.fvtg.ch

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