Intern. Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF)

Zusätzlich zu den niedrigen Felchenfängen sind auch die Erträge bei den Seesaiblingen und Barschen deutlich zurückgegangen.

Neue Schonbestimmungen zum Schutz der Fischbestände wurden durch die IBKF erlassen.
Die rund 13.000 Angelfischer erzielten mit rund 47 Tonnen ein um 8 % höheres, jedoch unterdurchschnittliches Ergebnis als im Vorjahr.

Neue Schutzmassnahmen

Zum Schutz der Barsche und Felchen wurden bestimmte Schonmaßnahmen beschlossen. Um den Beifang kleiner Felchen in den Barschnetzen zu vermeiden, wurde deren Einsatztiefe saisonal auf 20 m beschränkt. Als Reaktion auf das verlangsamte Felchenwachstum wurden die Netzeinsatzzeiten der Berufsfischer geändert.

In der Angelfischerei wurde das Fangkontingent für den Barsch von 50 auf 30 pro Tag und Angler reduziert, bei den Felchen wurde die tägliche Fangbegrenzung von 12 Stück unbefristet verlängert. Für beide Fischarten wurde das Schonmaß aufgehoben und eine Entnahmepflicht vorgeschrieben, um das Zurücksetzen von zu kleinen Fischen mit geringer Überlebenswahrscheinlichkeit zu vermeiden.

Der vollständige Bericht kann hier geladen werden.

 

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